Es wird auf die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) eingegangen, speziell auf die Forderungen für die staubförmigen Emissionen sowohl im allgemeinen Teil als auch im speziellen Teil 5.4.7.24.1 „Zuckerrübenschnitzeltrocknungsanlagen“. Anhand von vorliegenden Messwerten der letzten Jahre in zwei Unternehmen wird gezeigt, welche Auswirkungen der neue Grenzwert für die staubförmigen Emissionen haben kann. Anschließend werden Maßnahmen zur Minderung der Staubemissionen beschrieben.
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