Die Spezifikationen für Weißzucker von Codex Alimentarius, EU-Kommission und der Weißzuckerbörse in London verweisen teilweise überhaupt nicht auf die zu verwendende Analysenmethode oder auf nicht mehr aktuelle ICUMSA®-Methoden. Notwendig wäre eine Aktualisierung der Spezifikationen. Im Handel wird weiterhin der Begriff „ICUMSA45“ verwendet, für den es überhaupt keine Spezifikationen gibt und der daher nicht verwendet werden sollte. Neben der Analysenmethoden – der aktuellen ICUMSA®-Methode – muss auch die Probenahme beachtet werden, für die die ICUMSA® zwei neue Standards veröffentlicht hat.
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