CIBE-Erhebung über die Bestimmung des Gesamtabzugs und das Nachköpfen der Rüben in europäischen Ländern

Die EU-Zuckermarktordnung legt die Grundlagen für die Bezahlung der Rüben fest. Einzelheiten der Abnahme werden in den jeweiligen Ländern (Rübenanbaugebiete) durch den jeweiligen Rübenliefervertrag geregelt. Die Abnahmekommission des europäischen Rüben- anbauerverbandes CIBE hat eine Umfrage über die Methoden der Bestimmung des Gesamtabzugs und über das Nachköpfen in den Mitgliedsländern der CIBE (Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland (4 Regionen), Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Ungarn, Niederlande (Cosun, NBF), Österreich, Portugal, Schweiz, Slowakei, Finnland, Schweden, Großbritannien) durchgeführt. Die Forderung, den Erdhang zu reduzieren, hat zu verschiedenen Vorgehensweisen geführt. In einigen Ländern kann die Fabrik die Annahme einer Lieferung z.B. bei hohem Erdanhang verweigern. Die Unterschiede in den Abnahmebedingungen für Rüben, die bewirken, dass die Erlöse der Rübenanbauer für Lieferungen mit gleichem Zuckergehalt und bei gleichem Rübenpreis von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können, werden dargestellt.

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Language: German
Authors: Luc Rigo

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