Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
1. AGB für die Benutzung der Webseite
2. AGB für Anzeigen
3. AGB für Einkäufe im Shop
4. AGB für den Kauf von Veranstaltungstickets
5. AGB für die Anmietung von Ausstellungsflächen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Webseiten

Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der SugarIndustry (www.sugarindustry.info) Webseite (oder eines Nachfolgers davon) und die zugehörigen elektronischen Produkte, die von einem autorisierten Benutzer oder der Institution des autorisierten Benutzers (der “Abonnent”) abonniert wurden. Bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch, denn mit der Nutzung der Webseiten erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Wenn Sie oder Ihre Institution ein Abonnement beim Verlag Dr. Albert Bartens KG (die “Lizenz”) abgeschlossen haben, gelten die Lizenzbedingungen im Falle einer Abweichung von diesen Nutzungsbedingungen.

Urheberrecht

Die elektronischen Produkte, die SugarIndustry oder Bartens Webseite oder das ePaper der SugarIndustry sowie die darin enthaltenen Rechte an geistigem Eigentum sind gesetzlich geschützt. Als Benutzer haben Sie bestimmte, unten angegebene Rechte; alle anderen Rechte sind vorbehalten.

Definitionen

  1. Autorisierte Benutzer – Wie in Ihrer zutreffenden Lizenz definiert.
  2. Elektronische Produkte – Alle Produkte, Dienstleistungen und Inhalte die auf den Webseiten verfügbar sind.
  3. Rechte an geistigem Eigentum – Zu diesen Rechten gehören unter anderem Patente, Marken, Handelsnamen, Designrechte, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Datenbankrechte, Rechte an Know-how und andere Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind, die überall auf der Welt bestehen können.
  4. Lizenzierte elektronische Produkte – Die elektronischen Produkte, die der Abonnent lizenziert hat.
  5. Benutzer – Benutzer der SugarIndustry und der Bartens Webseite, unabhängig davon, ob sie autorisierte Benutzer oder Abonnenten oder Benutzer ohne Abonnement sind.
  6. SugarIndustry und Bartens Webseite – Der Online-Dienst (oder ein Nachfolger davon), der vom Verlag Dr. Albert Bartens KG oder seinen verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, einschließlich aller Produkte, Dienstleistungen und Merkmale, die über den Dienst angeboten werden. Bestimmte Produkte und Dienstleistungen können von anderen Plattformen geliefert werden. Die Bedingungen und Konditionen gelten gleichermaßen für diese Produkte und Dienstleistungen.

Regeln für die Nutzung

  1. Bei der Nutzung der Webseiten und der elektronischen Produkte gelten die folgenden Regeln:
    • Benutzer können die gesamte Datenbank der SugarIndustry Webseite durchsuchen. Für die meisten Publikationen können die Benutzer auch die Abstracts öffnen.
    • Der Abonnent hat Zugang zum vollständigen Text der Artikel, die durch das entsprechende Abonnement abgedeckt sind. Abonnenten können einzelne Artikel oder Artikel für den eigenen persönlichen Gebrauch, für wissenschaftliche, pädagogische oder wissenschaftliche Forschung oder für den internen Geschäftsgebrauch herunterladen, suchen, abrufen, anzeigen und ansehen, kopieren und in einem sicheren Netzwerk oder anderen elektronischen Speichermedien speichern und einzelne Kopien einzelner Artikel oder Nachrichten ausdrucken. Der Abonnent kann solches Material auch in Papierform oder elektronisch an einen Kollegen oder eine Kollegin für den persönlichen Gebrauch oder für die wissenschaftliche, pädagogische oder wissenschaftliche Forschung oder den beruflichen Gebrauch weitergeben, jedoch in keinem Fall für den Weiterverkauf, die systematische Verteilung, z.B. durch Einstellen in ein Netzwerk (einschließlich wissenschaftlicher sozialer Netzwerke) oder die automatische Zustellung, oder für jede andere Verwendung (einschließlich der Verteilung über Social-Networking-Webseiten und Netzwerke für die wissenschaftliche Zusammenarbeit). Darüber hinaus haben autorisierte Abonnenten das Recht, mit entsprechendem Vermerk Abbildungen, Tabellen und kurze Auszüge aus einzelnen Artikeln in ihren eigenen wissenschaftlichen, akademischen und pädagogischen Werken zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass sich diese Rechte nicht auf die Verwendung von Material, Bildern oder Abbildungen erstrecken, die als Urheberrechte Dritter gesondert aufgeführt sind.
    • Die Abonnenten erhalten einen Benutzernamen und ein Passwort, die sie vertraulich behandeln und nicht an andere Personen weitergeben dürfen.
  2. Mit Ausnahme der obigen Bestimmungen oder Material, das auf einer Open-Access-Basis veröffentlicht wird, dürfen die Nutzer kein Material von elektronischen Produkten kopieren, verteilen, übertragen oder anderweitig reproduzieren, verkaufen oder weiterverkaufen; dieses Material in irgendeiner Form oder einem Medium in einem Retrievalsystem speichern; eine gesamte Ausgabe eines elektronischen Produkts oder eines Äquivalents herunterladen und/oder speichern; oder dieses Material direkt oder indirekt zur Verwendung in einem bezahlten Dienst wie Dokumentlieferung oder Listendienst oder zur Verwendung durch einen Informationsvermittler oder zur systematischen Verteilung übertragen, unabhängig davon, ob dies für kommerzielle oder gemeinnützige Zwecke oder gegen eine Gebühr oder kostenlos geschieht.
  3. Die Benutzer erklären sich damit einverstanden, keine Urheberrechts- oder Eigentumshinweise, Autorenangaben oder Verzichtserklärungen zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern. Benutzer dürfen kein Material aus dem/den elektronischen Produkt(en) mit anderem Material integrieren oder anderweitig abgeleitete Werke in irgendeinem Medium erstellen. Kurze Zitate zum Zwecke von Kommentaren, Kritik oder ähnlichen wissenschaftlichen Zwecken sind hier jedoch nicht verboten.
  4. Die Benutzer dürfen nichts tun, um den Zugang oder die Nutzung der SugarIndustry oder Bartens Webseite und der elektronischen Produkte durch andere Benutzer einzuschränken oder zu verhindern.
  5. Wenn ein Nutzer diese Nutzungsbedingungen ablehnt oder sich nicht an sie hält oder gegen andere Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, behält sich die Verlag Dr. Albert Bartens KG das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zugang zur SugarIndustry und Bartens Webseite und zu den elektronischen Produkten sofort und ohne Vorankündigung auszusetzen oder zu beenden, zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln.
  6. Nutzer haben unter keinen Umständen das Recht, Material aus den Elektronischen Produkten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verlages Dr. Albert Bartens KG in ein institutionelles oder sonstiges Repository zu übernehmen (einschließlich Social-Networking-Websites und wissenschaftliche Kooperationsnetzwerke).

Zusätzliche Bedingungen

Der Verlag Dr. Albert Bartens KG ist nicht verantwortlich für Gebühren im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die SugarIndustry und Bartens Webseite und die elektronischen Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Computerausrüstung, Telefon- oder Internetverbindungen und Zugangssoftware.

Bei Zahlung einer Rechnung werden die Produkte in der Rechnung durch die Lizenz des Abonnenten zu den darin enthaltenen Bedingungen abgedeckt.

Der Verlag Dr. Albert Bartens KG kann diese Bedingungen jederzeit durch Mitteilung auf der SugarIndustry Webseite ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Webseite durch einen Benutzer gilt als Annahme einer solchen Änderung.

Die SugarIndustry Webseite kann Links zu Webseiten Dritter enthalten. Soweit solche Links bestehen, lehnt der Verlag Dr. Albert Bartens KG jegliche Verantwortung und Haftung für den Inhalt solcher Webseiten Dritter ab. Die Benutzer übernehmen die alleinige Verantwortung für den Zugriff auf Webseiten Dritter und die Nutzung der auf diesen Webseiten erscheinenden Inhalte.

Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Der Verlag Dr. Albert Bartens KG ist sich der Bedeutung des Schutzes der Informationen, die er beim Betrieb der Webseiten sammelt, bewusst und wird in Übereinstimmung mit der unter https://sugarindustry.info/privacy-policy/ veröffentlichten Datenschutzrichtlinie handeln.

Einschränkungen der Garantie

DIE SUGARINDUSTRY UND BARTENS WEBSEITE UND DIE ELEKTRONISCHEN PRODUKTE UND ALLE DARIN ENTHALTENEN MATERIALIEN WERDEN AUF EINER “AS IS”-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF RECHTSMÄNGELHAFTUNG ODER IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; DIE NUTZUNG DER ELEKTRONISCHEN PRODUKTE, DER SUGARINDUSTRY UND BARTENS WEBSEITE UND ALLER MATERIALIEN ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR; DER ZUGANG KANN UNTERBROCHEN WERDEN UND IST MÖGLICHERWEISE NICHT FEHLERFREI; UND WEDER VERLAG DR: ALBERT BARTENS KG NOCH IRGENDJEMAND ANDERES, DER AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER BEREITSTELLUNG DER ELEKTRONISCHEN PRODUKTE ODER DER AUF DER SUGARINDUSTRY UND BARTENS WEBSEITE ENTHALTENEN MATERIALIEN BETEILIGT IST, HAFTET FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG ERGEBEN.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen

1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung Treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht auf Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.

3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere abzurufen. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag nicht auf diese Weise auszuführen ist.

6 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachungen beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.

8 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete (beschädigte) oder Druckunterlagen mit zu geringer Auflösung fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zuzahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

10 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch bei Übernahme der entstehenden Kosten geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden

11 Der Berechnung des Anzeigenpreises wird, falls die Größe nicht einem im Tarif angegebenen Seitenteil entspricht, der Millimeter-Zeilenpreis zugrunde gelegt.

12 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

13 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.

15 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Ebenso behält sich der Verlag vor eventuell anfallende Satz-, Übersetzungs- und Lay-out-Kosten in Rechnung zu stellen.

16 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenmeldung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 25 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, Berlin.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlags Dr. Albert Bartens KG

  1. Sugarindustry.info ist ein Shop des Verlag Dr. Albert Bartens KG, die für alle Bestellungen aus diesem Shop Ihr Vertragspartner ist. Für den Vertragsschluss steht nur die englische Sprache zur Verfügung.
  2. Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch das Anklicken des Buttons „Confirm order“ nach Eingabe aller notwendigen Angaben geben Sie ein bindendes Angebot ab, dessen Zugang wir mit einer Eingangsbestätigung beantworten. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag mit Ihnen kommt zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen.
  3. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB iVm. § 3 BGB-InfoV. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an  Verlag Dr. Albert Bartens KG Lückhoffstr. 16 14129 Berlin Fax +49 30 803 20 49 E-Mail: info@bartens.com  Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.  Das vorstehende Widerrufsrecht besteht nicht  –    bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. –    bei der Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (z.B. Musikkassette, CD, Video) oder Software, wenn Sie die Ware entsiegelt haben; dies gilt nicht bei einem technischen Defekt. –    bei der Lieferung von Waren, die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. eBooks, Downloads (Emails) von PDF-Dateien).  Für Downloads digitaler Inhalte gilt folgendes: Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, Sie sind berechtigt, den abgerufenen Inhalt zu eigenen Zwecken zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, den Inhalt im Internet, in Intranets, in Extranets oder sonst wie Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen, veröffentlicht wiederzugeben oder zu vervielfältigen. Sie dürfen übermittelte Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder andere Kennzeichen nicht entfernen. Falls ein Download nicht erfolgreich ablief, haben Sie innerhalb einer Woche Anspruch auf einen zweiten Download des entsprechenden Inhalts. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen entgangenen Gewinns oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit uns kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.  Alle Preise sind in Euro (EUR) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zuzüglich etwaiger Versandkosten). Sie können nach Ihrer Wahl per Kreditkarte (Visa, MasterCard/EuroCard, American Express) oder auf Rechnung bezahlen. Zur Absicherung unseres Kreditrisikos behalten wir uns im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Schecks müssen auf eine deutsche Bank ausgestellt sein. Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher, bieten wir für alle Besteller einer Konferenz Registrierung folgende kostenpflichtige Stornierungsmöglichkeiten. Der Besteller kann bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung seine Bestellung per Brief oder E-Mail gegenüber der Verlag Dr. Albert Bartens KG, Lückhoffstr. 16, 14129 Berlin stornieren. Entscheidend ist der Zugang des Briefes / der E-Mail. Sowohl bei einer vollständigen als auch bei einer teilweisen Stornierung oder Umbuchung einzelner Veranstaltungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
  1. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht: Bei Messen, Kongressen und Ausstellungen werden üblicherweise Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gemacht. Es besteht die Möglichkeit, dass Besucher abgelichtet werden. Jede/r Besucher/in erklärt mit der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung als Besucher/in sein/ihr Einverständnis, dass eventuelle Aufnahmen von ihm/ihr während der jeweiligen Veranstaltungen der Verlag Dr. Albert Bartens KG gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Die im Rahmen dieser Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Verlag Dr. Albert Bartens KG zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung und zur Einladung zu zukünftigen Veranstaltungen verarbeitet. Der zur Registrierung angegebene Name wird in der Teilnehmerliste veröffentlicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Veranstaltungstickets

  1. Die Registrierung zur Veranstaltung erfolgt über die Verlag Dr. Albert Bartens KG, die Ihr Vertragspartner ist. Für den Vertragsschluss steht nur die englische Sprache zur Verfügung.
  2. Die Präsentation unserer Teilnahmeangebote stellt kein bindendes Angebot dar. Erst durch das Anklicken des Buttons „Confirm order“ nach Eingabe aller notwendigen Angaben geben Sie ein bindendes Angebot ab. Falls Sie mit Kreditkarte bezahlen, erhalten Sie eine Rechnung mit dem Vermerk „Betrag erhalten“. Falls Sie die Auswahl Rechnung (Invoice) wählen, erhalten Sie eine Proforma-Rechnung. Nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto erhalten Sie eine Rechnung mit dem Vermerk „Betrag“ erhalten.
  3. Wenn die Veranstaltung nicht kostenlos ist, verpflichten Sie sich mit der Registrierung, die auf dem Anmeldeformular angegebenen Gebühren (einschließlich aller Steuern) zu zahlen. Die Gebühren sind gemäß den auf dem Anmeldeformular genannten Bedingungen zu entrichten. In Ermangelung besonderer Bedingungen auf dem Anmeldeformular sind die Gebühren gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung.
  4. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Rechnung und Teilnahmebestätigung beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB iVm. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB iVm. § 3 BGB-InfoV. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:Verlag Dr. Albert Bartens KG
    Lückhoffstr. 16
    14129 Berlin
    Fax +49 30 803 20 49
    E-Mail: info@bartens.com

Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher, bieten wir für alle Besteller folgende kostenpflichtige Stornierungsmöglichkeiten. Der Besteller kann bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung seine Bestellung per Brief oder E-Mail gegenüber der Verlag Dr. Albert Bartens KG, Lückhoffstr. 16, 14129 Berlin stornieren. Entscheidend ist der Zugang des Briefes / der E-Mail. Sowohl bei einer vollständigen als auch bei einer teilweisen Stornierung oder Umbuchung einzelner Veranstaltungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.

  1. Bei Messen, Kongressen und Ausstellungen werden üblicherweise Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen gemacht. Es besteht die Möglichkeit, dass Besucher abgelichtet werden. Jede/r Besucher/in erklärt mit der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung als Besucher/in sein/ihr Einverständnis, dass eventuelle Aufnahmen von ihm/ihr während der jeweiligen Veranstaltungen der Verlag Dr. Albert Bartens KG gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
    Die im Rahmen dieser Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Verlag Dr. Albert Bartens KG zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung und zur Einladung zu zukünftigen Veranstaltungen verarbeitet. Der zur Registrierung angegebene Name wird in der Teilnehmerliste veröffentlicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Ausstellungsflächen

  1. Allgemeines. Nachstehende Teilnahmebedingungen gelten für die Anmietung von Ausstellungsflächen und die damit verbundene Erbringung weiterer Leistungen (Standbau, Sponsoring- und Promotionsmöglichkeiten) durch die Verlag Dr. Albert Bartens KG an Aussteller, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
  2.  Anmeldung. Die Anmeldung ist ausschließlich auf dem beigefügten Formblatt unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen mit Bestellung eventueller weiterer Leistungen und der später ergehenden Technischen Richtlinien vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzusenden an: Verlag Dr. Albert Bartens KG , Lückhoffstraße 16, 14129 Berlin.
    Jeder angefangene Quadratmeter wird voll berechnet. Alle nicht rechtwinkligen Flächen werden mit rechtwinkliger Ergänzung angesetzt. Vorsprünge, Pfeiler, Säulen sowie Flächen für Installationsanschlüsse werden mitberechnet. Besondere Platzwünsche, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden, stellen keine Bedingung der Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung seitens des Veranstalters. Die Anmeldung ist erst mit ihrem Eingang bei dem Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder endgültige Nichtzulassung. Der Aussteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die mit der Anmeldung mitgeteilten, personenbezogenen Daten gemäß BDSG – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – gespeichert, verarbeitet oder weitergeleitet werden, soweit dies durch ausschließlich geschäftliche Zwecke bedingt ist.
  3. Zulassung. Über die Teilnahmeberechtigung von Ausstellern und Exponaten entscheidet, ggf. nach Anhörung, der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung besteht nicht. Aussteller, die ihren finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter gegenüber nicht nachgekommen sind oder gegen die Teilnahmebedingungen, Technische Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Zulassung als Aussteller mit den Ausstellungsgütern und beabsichtigten technischen Präsentationen und Dienstleistungspräsentationen wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Ausstellungsvertrag und die Vereinbarung weiterer Leistungen zwischen Verlag Dr. Albert Bartens KG und dem Aussteller rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Vereinbarung weiterer Leistungen ist nur im Zusammenhang mit dem Abschluss des Ausstellungsvertrages möglich. Der Zulassung wird ein Hallenplan, aus dem die Lage des Standes ersichtlich ist, beigefügt. Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht schriftlich binnen zwei Wochen. Der Veranstalter ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Der Veranstalter kann, wenn es die Umstände zwingend erfordern, unter Darlegung der Gründe – abweichend von der Zulassung und unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit für den Aussteller – einen Platz in anderer Lage zuweisen. Er behält sich vor, die Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen sowie die Durchgänge zu verlegen.
  4. Zahlungsbedingungen. Die Teilnahmerechnung wird dem Aussteller nach der Zulassung und der Platzzuteilung zugestellt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen werden nicht mehr anerkannt. Alle vom Veranstalter erstellten Teilnahmerechnungen sind ohne Abzug mit 50 % sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und in spätestens 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die restlichen 50 % sind bis spätestens 90 Tage vor Messebeginn zahlbar. Alle Rechnungen, die nach dem Zeitpunkt „90 Tage vor Messebeginn“ ausgestellt werden, sind sofort zu 100 % fällig und zahlbar. Über sonstige Leistungen oder Lieferungen, die separat zu einem späteren Zeitpunkt gesondert in Auftrag gegeben werden, werden separate Rechnungen erstellt. Diese sind vom Leistungs- oder Lieferzeitpunkt, spätestens ab Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb 30 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Erfolgt die Anmeldung nach dem Zeitpunkt „90 Tage vor Messebeginn“ ist die Rechnung entweder zu dem in der Rechnung genanntem Termin, anderenfalls sofort fällig und spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum vollständig zahlbar. Die Entgelte für Dienstleistungen sind auf den jeweiligen Bestellformularen ausgedruckt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. Einzahlungen unter Angabe der Rechnungsnummer und Hinweis auf die jeweilige Veranstaltung erbeten an: Verlag Dr. Albert Bartens KG, Lückhoffstraße 16, 14129 Berlin, jeweils auf das auf der Rechnung aufgeführte Konto. Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig auf dem Konto des Veranstalters ein, so ist dieser berechtigt, ohne vorherige Mahnung bis zum Zahlungseingang gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. anderenfalls 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine durch den Aussteller (auch wegen der nicht vollständig bezahlten Fläche) die Kündigung hinsichtlich der gesamten zugelassenen Fläche erklären und darüber anderweitig verfügen. Hinsichtlich des Kostenersatzes gilt Nr. 6 der Bedingungen. Außerdem darf der Stand, falls Zahlung von 100 Prozent der Standmiete zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel nicht eingegangen ist, nicht eröffnet werden. Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen kann der Veranstalter das eingebrachte Standausrüstungs- und Messegut der Aussteller aufgrund des Pfandrechts zurückbehalten. § 562 a BGB findet keine Anwendung, sofern nicht bereits ausreichende Sicherheit besteht. Der Veranstalter kann, wenn die Bezahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt, die zurückgehaltenen Gegenstände nach schriftlicher Ankündigung freihändig verkaufen. Für Beschädigung und/oder Verlust des Pfandgutes haftet der Veranstalter nicht.
  5. Mitaussteller. Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. Für Waren oder Firmen, die nicht in der Zulassung genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden. Die Aufnahme eines Mitausstellers hat der Aussteller bei dem Veranstalter zu beantragen. Der Mitaussteller unterliegt den selben Bedingungen wie der Hauptaussteller. Er hat das ausgewiesene Mitausstellerentgelt zu zahlen. Schuldner des Mitausstellerentgelts bleibt außerdem immer der Hauptaussteller des Standes. Die Aufnahme eines Mitausstellers berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf seine Kosten räumen zu lassen. Der Aussteller verzichtet insoweit auf die Geltungmachung von Rechten aus verbotener Eigenmacht. Schadensersatzansprüche stehen dem Hauptaussteller nicht zu. Mitaussteller sind alle Aussteller, die neben dem Hauptaussteller auf dem Stand ausstellen oder erscheinen. Sie gelten auch dann als Mitaussteller, wenn sie zu dem Hauptaussteller enge wirtschaftliche oder organisatorische Bindungen haben. Auch Firmenvertreter werden als Mitaussteller nicht zugelassen. Zusätzlich vertretene Hersteller solcher Geräte, Maschinen oder sonstiger Erzeugnisse, die zur Demonstration des Warenangebotes eines Ausstellers erforderlich sind und nicht angeboten werden, gelten nicht als Mitaussteller.
  6. Rücktritt / Kündigung. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich, es sei denn, Verlag Dr. Albert Bartens KG hätte dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet bzw. die Voraussetzungen der §§ 323, 324, 326 BGB wären vorgelegen. Gleiches gilt für etwaige zusätzlich vereinbarte weitere Leistungen (Leistungspakete, Sponsoring- und Promotionmöglichkeiten). Der gesamte Teilnahmebetrag und die tatsächlich erbrachten Leistungen sind zu zahlen. Die Weiterverwendung von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter, entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Verlag Dr. Albert Bartens KG  erklärt sich jedoch ausdrücklich mit einer schriftlichen Aufhebung des Mietvertrages sowie zusätzlich vereinbarter weiterer Leistungen bis einschließlich 6 Monate vor Messebeginn gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 40 % aus dem Gesamtbetrag der Nettogrundmiete nebst Nebenkosten und der Nettokosten weiter vereinbarter Leistungen einverstanden. Der gem. Ziffer 4 (Zahlungsbedingungen) verbleibende Anzahlungsbetrag wird dem Aussteller rückvergütet. Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers ist das Mitausstellerentgelt voll zu zahlen. Der Rücktritt und die Nichtteilnahme des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss und Widerruf der Zulassung des Mitausstellers. Verlag Dr. Albert Bartens KG ist berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unbeschadet der Weiterhaftung des Ausstellers für die volle Miete und die entstehenden Kosten zu kündigen, wenn der Aussteller vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag oder den ergänzenden Bestimmungen ergeben, nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt.
    Das gleiche gilt für den Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ausstellers nachteilig geändert haben, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die Firma des Ausstellers in Liquidation befindet und der Veranstalter nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von der Gefährdung seines Zahlungsanspruches aufgrund schlechter Vermögenssituation des Ausstellers erlangt. Werden die Tatsachen, auf die Verlag Dr. Albert Bartens KG  die Kündigung stützt, dieser bis 6 Monate vor Messebeginn bekannt, so hat sie Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 40 Prozent, bei bekannt werden ab 6 Monate vor Messebeginn in Höhe von 100 Prozent der Netto-Grundmiete nebst Nebenkosten und der Nettokosten weiterer vereinbarter Leistungen. Macht der Veranstalter pauschalierten Schadensersatz geltend, bleibt dem Aussteller der Nachweis, es seien keine oder wesentlich geringere Aufwendungen des Veranstalters angefallen, unbenommen.
  7. Werbung auf dem Messegelände. Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes ausgestellt, nicht aber in den Hallengängen oder im Messegelände verteilt werden. Es sind nur messebezogene Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausgabe und das zur Schau stellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Werbematerials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Der Veranstalter kann bei Verstößen gegen diese Regelung einschreiten und Abänderung verlangen.
  8. Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz, Verjährung. 

8.1. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse, Ausschlussfristen und Verjährungsregelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verlag Dr. Albert Bartens KG gelten, soweit auf Seiten der Verlag Dr. Albert Bartens KG ein Verschulden vorliegt, nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten), sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit.

8.2. Der Aussteller ist verpflichtet, gegenüber Verlag Dr. Albert Bartens KG Sachmängel mündlich und schriftlich unverzüglich zu rügen. Dem Aussteller stehen Ansprüche nur dann zu, wenn Verlag Dr. Albert Bartens KG nicht binnen zumutbarer Frist Abhilfe geschaffen hat, Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wurde. Dem Aussteller steht jedoch nur das Recht zur fristlosen Vertragskündigung oder angemessene Herabsetzung des Preises zu. Eine weiter gehende Haftung von Verlag Dr. Albert Bartens KG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel würde auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung von Verlag Dr. Albert Bartens KG  oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen. § 536 BGB sowie die Regelung unter 8.1 bleiben unberührt.

8.3. Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegenüber Verlag Dr. Albert Bartens KG, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, der eingetretene Schaden beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter von Verlag Dr. Albert Bartens KG, den bei ihr Beschäftigten oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber dem vorgenannten Personenkreis. Auch hier bleibt die Regelung unter 8.1 unberührt.

8.4 Verlag Dr. Albert Bartens KG übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch für Mitarbeiter jede Haftung für Schäden daran aus. Verlag Dr. Albert Bartens KG trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers. Der Aussteller wird ausdrücklich auf seine eigene Versicherungsmöglichkeit hingewiesen. Verlag Dr. Albert Bartens KG  schließt die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die dem Aussteller durch irrtümliche Angaben bei der Platzzuweisung, dem Standbau oder der Standgestaltungsgenehmigung, sowie durch nicht unverzüglich gerügte Veränderung der Standgröße und sonstige fehlerhafte Serviceleistungen entstehen, es sei denn, Verlag Dr. Albert Bartens KG hat dies wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern zu vertreten. Verlag Dr. Albert Bartens KG übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Geländeeigentümer, aus welchem Gründen auch immer, Änderungen veranlasst, die zur Beeinträchtigung des Ausstellers führen.

8.5 Ansprüche des Ausstellers gegenüber Verlag Dr. Albert Bartens KG, ihren Erfüllungsgehilfen oder den bei ihr Beschäftigten, gleich welcher Art, sind spätestens 14 Tage nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber Verlag Dr. Albert Bartens KG geltend zu machen. Später eingehende Forderungen des Ausstellers werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Regelung unter 8.1 bleibt unberührt.

8.6 Aufrechnungsansprüche stehen dem Aussteller gegenüber Verlag Dr. Albert Bartens KG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verlag Dr. Albert Bartens KG anerkannt sind. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte, soweit es sich um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Soweit der Aussteller diesem Personenkreis nicht zugehört, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8.7 Verlag Dr. Albert Bartens KG haftet lediglich für Schäden, die auf mangelnde Beschaffenheit der vermieteten Räume/Flächen und ggf. vermieteten sonstigen Gegenstände oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zurück zu führen sind. Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen, haftet Verlag Dr. Albert Bartens KG lediglich, wenn diese Ereignisse nachweisbar von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden sind. Verlag Dr. Albert Bartens KG haftet dem Aussteller – soweit kein vorsätzliches Handeln vorliegt – nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden. Soweit es sich beim Aussteller um keinen Kaufmann, bzw. keine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt diese Haftungsbeschränkung für den Fall des grob fahrlässigen Handelns nicht. In jedem Falle ist jedoch eine Haftung von Verlag Dr. Albert Bartens KG für einen nach Umfang und Höhe nicht voraussehbaren Schaden ausgeschlossen. Wird Verlag Dr. Albert Bartens KG  im Falle lediglich fahrlässiger Verletzung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in Anspruch genommen, so ist die Schadensersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt bis zur Höhe des vereinbarten Gesamtpreises. Soweit die Haftung von Verlag Dr. Albert Bartens KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen bleibt die Regelung in 8.1 unberührt.

8.8 Sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche des Ausstellers gegenüber Verlag Dr. Albert Bartens KG verjähren in 6 Monaten, sofern sie nicht auf einem vorsätzlichen Handeln der gesetzlichen Vertreter von Verlag Dr. Albert Bartens KG, den bei ihr Beschäftigten oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber dem vorgenannten Personenkreis. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem auf das Veranstaltungsende folgenden Werktag zu laufen. Die Regelung unter 8.1 bleibt unberührt.

  1. Betrieb der Messestände. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand mit ausreichendem Informationspersonal zu besetzen und für Besucher zugänglich zu halten. Fremde Stände dürfen außerhalb der täglichen Messeöffnungszeiten ohne Erlaubnis des Standinhabers nicht betreten werden.
  2. Aufbau und Gestaltung der Stände. Vom Veranstalter werden Richtlinien für Aufbau und Standgestaltung festgelegt, die verbindliche Auflagen enthalten. Sie werden den Ausstellern in den Technischen Richtlinien mitgeteilt. Die Technischen Richtlinien für Aussteller und Standbauer sind Bestandteil des Vertrages. Sie stehen in der zurzeit gültigen Fassung auf Anfrage zur Verfügung. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Veranstaltung bindend. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aussteller und seine Auftragnehmer verbindlich. Für die speditionelle Abwicklung innerhalb des Geländes, d.h. Abladen inkl. Gestellung technischer Hilfsgeräte und Verbringen zum Stand sowie Zollabfertigung zur temporären bzw. definitiven Einfuhr, sind ausschließlich die Vertragsspediteure des Veranstalters zuständig.
  3. Technische Leistungen. Für die allgemeine Heizung, Kühlung und Beleuchtung der Hallen sorgt der Veranstalter. Die Kosten für die Installation von Wasser-, Elektro-, Druckluft- und Telekommunikationsanschlüssen der einzelnen Stände sowie die Kosten des Verbrauchs und aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller gesondert berechnet. Sämtliche Installationen dürfen nur von der von der Messegesellschaft beauftragten Firma durchgeführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, die dem Veranstalter auf Anforderung zu benennen sind. Der Veranstalter ist zur Kontrolle der Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen.
  4. Entsorgung, Reinigung. Jeder Aussteller hat seinen Abfall / Reststoff eigenverantwortlich zu entsorgen. Über die Möglichkeiten der Entsorgung im Messegelände wird der Aussteller in den Technischen Richtlinien informiert. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen, der Stände und der Gänge.
  5. Bewachung. Die allgemeine Bewachung der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit übernimmt der Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine allgemeine Aufsicht. Die Kontrolle beginnt am ersten Aufbautag und endet am letzten Abbautag. Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Eigentums des Ausstellers muss dieser selbst organisieren. Durch die von dem Veranstalter übernommene allgemeine Bewachung wird der Ausschluss der Haftung für Personen- und Sachschäden nicht eingeschränkt. Sonderwachen während der Laufzeit dürfen nur durch die von der Messegesellschaft beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden.
  6. Hausrecht. Der Veranstalter Verlag Dr. Albert Bartens KG übt zusammen mit der Messegesellschaft im gesamten Messegelände für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Veranstaltung das Hausrecht aus. Der Veranstalter und die Messegesellschaft sind berechtigt, Weisungen zu erteilen. Das Mitbringen von Tieren in das Messegelände und das Fotografieren ist nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung und für Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendeinem Grunde Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung des Veranstalters direkt fertigt.
  7. Höhere Gewalt. Wird die Verlag Dr. Albert Bartens KG ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch Fälle höherer Gewalt gehindert, wird sie bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung dieses Vertrages entbunden. Der Aussteller ist durch die Verlag Dr. Albert Bartens KG hiervon jedoch unverzüglich zu unterrichten, sofern diese ihrerseits nicht ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen, wie Elektrizität, Heizung etc. sowie Streiks und Aussperrungen werden – sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder von der Verlag Dr. Albert Bartens KG verschuldet sind – einem Fall höherer Gewalt gleich gesetzt. Soweit die Verlag Dr. Albert Bartens KG in diesen Fällen für die Vorbereitung der Veranstaltung Kosten entstanden sind, sind diese vom Aussteller zu ersetzen.
  8. Schlussbestimmungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Soweit Zulassungsschreiben den Hinweis enthalten, dass sie von dem Veranstalter mittels EDV erstellt wurden, bedürfen sie keiner weiteren Form. Im Übrigen reichen faksimilierte Unterschriften aus. Die Teilnahmebedingungen und weitere schriftliche Vereinbarungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betroffene Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Verlag Dr. Albert Bartens KG in Berlin, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt hat, oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Anderenfalls gilt der allgemeine Gerichtsstand des Ausstellers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Der deutsche Vertragstext gilt als verbindlich vereinbart.